Videospiele in Deutschland dürfen ab jetzt Nazi-Symbole enthalten

Bislang mussten Videospiele wie Wolfenstein, die Nazi-Symbolik enthielten, für Deutschland verändert wurden oder durften hierzulande überhaupt nicht angeboten werden. Für Film- und Fernsehproduktionen war die Verwendung solcher Symbole nie ein Problem, solange sie im Rahmen der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der zeitgeschichtlichen Berichterstattung genutzt wurden. Videospiele wurden nicht als Kunstform oder Mittel der Aufklärung akzeptiert. Jetzt aber wurde das Verbot von Nazi-Symbolik in Games gekippt und entsprechende Titel können bei der USK eingereicht werden, wie der Branchenverband game per Pressemeldung mitteilt.

Originalversion von Videospielen mit Hakenkreuzen beispielsweise oder eine Art Doku-Adventure können nun eingereicht werden, die USK kann dann im Einzelfall entscheiden, ob die Symbole ausgetauscht werden müssen oder nicht und eine Alterseinstufung vornehmen. Bisher wurde eine Prüfung durch die USK (und somit einer Alterseinstufung) automatisch verwehrt, wenn Nazi-Symbole enthalten waren.

Laut §86 und §86a Strafgesetzbuch ist die Verbreitung von verfassungsfeindlicher Propaganda und Kennzeichen grundsätzlich verboten; bei Verstoß droht eine Freiheitsstrafe. Allerdings erlaubt die sogenannte “Sozialadäquanzklausel” aus §86a Absatz 3 die Verwendung der Symbole bei der “staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken”. Warum Games hier bislang ausgenommen waren, hat seit vielen Jahren schon keiner mehr verstanden.

Erst seit 1998 gibt es für Videospiele überhaupt so etwas wie Rechtssicherheit. Die damalige BPjS (heute BPjM) entschied bei der Indizierung von Wolfenstein 3D im Jahr 1994, dass die Entscheidung aufgrund der Gewalt getroffen wurde, nicht weil Hakenkreuze im Spiel zu sehen seien. Das Oberlandesgerichts Frankfurt entschied dann im Jahr 1998, was lange Bestand haben sollte: Spiele dürfen nach §86a StGB keine verfassungsfeindlichen Symbole zeigen. Die Sozialadäquanzklausel wurde damals gänzlich ignoriert und nicht mal geprüft. Entwickler und Publisher verzichteten danach freiwillig auf die Verwendung von Nazi-Symbolik, wohl um sicherzugehen und weil man Gerichtsverfahren scheute.

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