Pokémon GO hält sich nicht an deutsches Recht: Bundesverband der Verbraucherzentralen mahnt Niantic ab
Um Pokémon GO herrscht aktuell ein Hype, den es in diesen Ausmaßen so zuvor wohl noch nicht gegeben hat. Doch der Start der Augmented Reality-App vor rund zwei Wochen war und ist noch immer eine Katastrophe. Die Server sind dauernd überlastet, nervige Bugs wie der Drei-Schritte-Fehler trüben immer wieder den Spielspaß. Jetzt wurde Entwickler Niantic Labs vom Bundesverband der Verbraucherzentralen abgemahnt: Die App verstoße gegen deutsches Recht!
Schon zum Launch der App warnte der Verbraucherschutz vor einer Datenkrake, die persönliche Standortdaten an die Entwickler weitergibt, die daraus wiederum Bewegungsprofile erstellen könnten. Auch dass anonymes Spielen ohne Account nicht möglich sei, wurde kritisiert. Was eigentlich die Basis von Pokémon GO ist und für Spieler genau die Spielweise der App beschreibt, nämlich das geo-basierte Sammeln von Pokémon mit seinem Google- oder Pokémon Trainer Club-Account, sieht der Bundesverband der Verbraucherzentralen als Überschreitung des in Deutschland gültigen Rechts.
“Das Spielekonzept setzt voraus, dass Nutzerinnen und Nutzer personenbezogene Daten preisgeben, die nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Teil gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards verstoßen. Der vzbv hat nun insgesamt 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt. Gibt das Unternehmen keine Unterlassungserklärung ab, droht ein Klageverfahren”, so der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Der vzbv stört sich ganz konkret daran, dass Niantic die Spieler dazu zwingen, den eigenen Account mit GPS-Daten zu verknüpfen. Außerdem kann Niantic jederzeit die vertraglichen Details der Nutzungsbedingungen ändern und den Service ganz oder teilweise einstellen oder die Daten für andere Zwecke verwenden. Die Daten könnten sogar an Dritte verkauft werden.
Daher hat der vzbv Niantic jetzt eine Frist gesetzt. Lässt das Studio diese verstreichen ohne eine Unterlassungserklärung abzugeben, folgt eine Klage. Bis zum 9. August 2016 haben die Entwickler von Pokémon GO Zeit, einen Rechtsstreit vor Gericht abzuwenden. Dazu muss Niantic seine AGB dem deutschen Recht anpassen. Weigert sich Niantic und es kommt tatsächlich zu einem Streit vor Gericht, bei dem sich das Gericht auf die Seite des Verbraucherschutzes schlägt, droht Pokémon GO in Deutschland das Aus.
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