Lindsay Lohans Klage gegen Grand Theft Auto V kann fortgesetzt werden, urteilt Gericht
Die Klage von Hollywood-Sternchen Lindsay Lohan aus dem Jahr 2013 wegen unrechtmäßiger Benutzung ihres Aussehens Grand Theft Auto V hat einen Antrag auf Einstellung überlegt und kann jetzt fortgesetzt werden. Ein unerwarteter Sieg für die berüchtigte Schauspielerin.
Linsday Lohan genießt in der Öffentlichkeit nicht unbedingt den besten Ruf und satirische Arbeit wird von diversen Instanzen geschützt, daher war der Antrag auf Einstellung des Verfahrens wohl kaum eine Verzögerungstaktik der Gegenseite. Trotzdem hat Richterin Joan Kennedy vom New York State Supreme Court am Freitag grünes Licht für Lohans Klage gegeben. Sie genehmigte, dass die Klage fortgesetzt werden kann, jedoch ohne sich direkt zu Lohans Vorwürfen zu äußern. Kennedy sagte allerdings, dass man aktuell die Verteidigung von Take-Two Interactive, dem Mutterkonzern von Rockstar Games, die fraglichen Bilder würden Lindsay Lohan gar nicht abbilden, nicht einbeziehen könne.
Lohan klagt, weil Grand Theft Auto V-Charakter Lacey Jonas im Grunde sie zeige, jedoch ohne Erlaubnis zur Benutzung ihres Aussehens. Neben einem ähnlich klingenden Namen, sind sowohl Lohan als auch Jonas schnell aufsteigende Schauspielerinnen mit blonden Haaren. Das Disc-Cover, die Disc selbst sowie Promotion-Material zeigen ebenfalls ohne Erlaubnis ihren Charakter im Bikini, so Lohan.
Take-Two Interactive hatte den Fall 2014 öffentlich kommentiert. Damals hieß es, Lohan nutze die Klage nur für ihre eigene Publicity. Laut Take-Two ließ Lohan auch eine einjährige Verjährungsfrist verstreichen, was die Richterin aber zurückwies.
Ned Luke, der Synchronsprecher von GTA 5-Protagonist Michael de Santa veröffentlichte daraufhin auf Twitter ein Bild einer Kuh aus dem Spiel und implizierte, es handele sich auch um eine nicht genehmigte Verwendung von Lohans Aussehen. Zum Abschluss gab es noch den Hastag “LindsayIsNuts.”
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