Gears of War: Von der BPjM de-indiziert und in Deutschland nicht mehr auf dem Index
Wie die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) am Freitag mitteilte, wird der 3rd-Person-Actiontitel Gears of War (Xbox 360) nach §23 Abs. 4 JuSchG von der Liste der jugendgefährdenden Medien (Jugendschutz-Index) gestrichen.
Laut §23 Abs. 4 JuSchG kann ein Titel nach Ablauf einer zehnjährigen Frist vom Index gestrichen werden, wenn die Gründe der Indizierung nicht mehr vorliegen. Für Gears of War bedeutet das scheinbar, dass die BPjM mittlerweile nach anderen Kriterien wertet, so dass der Titel heutzutage nicht mehr indiziert worden wäre. Gears of War 3 und Gears of War: Judgment wurden in Deutschland nämlich auch schon nicht mehr indiziert.
Die Listenstreichung von Gears of War wurde im Bundesanzeiger am 29. Juli (BAnz AT 29.07.2016) veröffentlicht.
Damit ist der Weg für die 2015 für Xbox One veröffentlichte Gears of War: Ultimate Edition auch in Deutschland frei. Da die Inhalte identisch sind, wurde diese von Microsoft hierzulande nie offiziell veröffentlicht und musste importiert werden. Microsoft hat sich dazu aber noch nicht offiziell geäußert.
Gears of War 2 bleibt weiterhin indiziert. Hier läuft die zehnjährige Frist erst 2018 ab.
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